Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe, der in der Satzung aufgeführten, Beiträge.

§ 3 Beiträge
Beitragsklasse Mitgliedsform Beitragshöhe/Jahr
01 Familienbeitrag (incl. Kinder nur bis 18 Jahre) 84 €
02 Erwachsene 72 €
03 Jugendliche (14-18 Jahre), Studenten, Rentner 48 €
04 Kinder bis 13 Jahre 30 €

Die ermäßigte Beitragsklasse für Studenten und Rentner muss beantragt und mittels entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der ermäßigten Beitragsklassen. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Sportbundes Pfalz und des Südwestdeutschen Fußballbundes.
Der Mitgliedsbeitrag kann halbjährlich, jährlich oder max. 5 Jahre im Voraus beglichen werden. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung am Fälligkeitstermin vom Girokonto
des Mitgliedes abgebucht. Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, entrichten die Beiträge bis zum 04. des Monats in dem der Beitrag fällig ist auf das Beitragskonto des Vereins.
Die Beiträge werden ab Eintritt in den Verein für den vollen Monat fällig. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von vier Euro pro Mahnung erhoben. Gebühren für Rücklastschriften, die das Mitglied mangels Guthaben auf seinem Girokonto zu vertreten oder selbst veranlasst hat, werden in voller Höhe geltend gemacht.
Abteilungen können auf Beschluss des Vorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

§ 4 Gebühren
Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse etc.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen vom Vorstand festzulegen sind.

§ 5 Datenverarbeitung
Die Beitrags- und Gebührenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

§ 6 Vereinskonto
Zahlungen sind auf das Vereinskonto des Vereins bei der Sparkasse Donnersberg
IBAN: DE95 5405 1990 0080 0891 70
BIC: MALADE51ROK
zu leisten.

§ 7 Vereinsaustritt
Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Der Austritt ist nur zum 30.06 und 31.12 eines Jahres, mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen, möglich. Der Vereinsbeitrag ist bis zur Beendigung der Mitgliedschaft fällig.

Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 26.10.2018 beschlossen.